BAföG für einen Schulbesuch beantragen
Allgemeine Informationen
Da die gesetzlichen Regelungen sehr vielschichtig sind, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen.
Die Förderung nach dem BAföG erhalten Sie zur Finanzierung einer schulischen Ausbildung in Vollzeit oder für ein Praktikum, welches im Zusammenhang mit der Ausbildung steht.
Bei Beginn der Ausbildung dürfen Sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen sind möglich und werden vom Amt auf Antrag geprüft.
Die Höhe des BAföG richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf, der von Ihrer Ausbildungsart und der Wohnverhältnisse abhängig ist. Auf diesen Bedarf werden Ihr eigenes Einkommen und Vermögen angerechnet, außerdem das Einkommen Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes, Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners und Ihrer Eltern.
Eine elternunabhängige Förderung kann erfolgen, wenn Sie
- nach Vollendung des 18. Lebensjahres 5 Jahre erwerbstätig waren oder
- eine dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen haben und danach mindestens 3 Jahres erwerbstätig waren oder
- bei Beginn der Ausbildung über 30 Jahre alt sind oder
- bei Besuch eines Abendgymnasiums oder eines Kollegs
Kindergeld, das Ihre Eltern für Sie erhalten, wird nicht angerechnet.
Nebeneinkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung wird bis zu einer bestimmten Grenze ebenfalls nicht angerechnet.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (Formblätter)
- ggf. Kopie der aktuellen Aufenthaltstitels
- Kopie vom Mietvertrag und Meldebescheinigung
- bei eigener Krankenversicherung entsprechender Nachweis der Krankenkasse mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe
- ggf. Nachweise über eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum (z. B. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Waisenrentenbescheid)
- Nachweise über Vermögen und Schulden zum Zeitpunkt der Antragstellung
- ggf. Ausbildungsvertrag/Schulvertrag
- ggf. eigene Heiratsurkunde
- ggf. Geburtsurkunde von eigenen Kindern
- ggf. Zeugnisse von bereits abgeschlossenen Berufsausbildungen
- Einkommensnachweise der Eltern, ggf. der Ehefrau oder des Ehemannes bzw. der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners vom vorletzten Kalenderjahr
Bitte beachten Sie die Hinweise in den Antragsformularen. Je nach Fall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Ausbildungsförderung wird ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab Beginn des Monats bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag also frühzeitig und möglichst vollständig ein.
Sie müssen für jedes Ausbildungsjahr einen gesonderten Antrag stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen für jedes Ausbildungsjahr einen gesonderten Antrag stellen.
Sie müssen jede Änderung im Ausbildungsverhältnis oder jede Änderung der wirtschaftlichen Lage von Ihnen und Ihrer Familie sofort schriftlich mitteilen.
Falsche oder unvollständige Angaben oder das Versäumen von Änderungsmeldungen können zu Geldbußen oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zu Unrecht gezahlte Förderungsbeträge werden zurückgefordert.
Angaben zum Einkommen und zum Vermögen können durch einen Datenabgleich bei den zuständigen Stellen überprüft werden.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Leistungen nach dem BAföG beantragten möchten, können Sie dies online unter www.bafög-digital.de machen. Füllen Sie Ihren Antrag online mit Hilfe eines Antragsassistenten aus und senden Sie Ihre Daten elektronisch an das zuständige Amt.
Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten, gehen Sie auf die Internetseite www.bafög.de und laden Sie die Antragsformulare (Formblätter) herunter. Die Formulare können Sie am Computer ausfüllen und ausdrucken oder nach dem Ausdrucken handschriftlich ausfüllen. Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu und senden Sie alle Unterlagen direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen nach. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid per Post mitgeteilt.
Voraussetzungen
Leistungen nach dem BAföG können Sie beantragen, wenn Sie als Schülerin oder Schüler bzw. Auszubildender eine der folgenden Schulformen in Vollzeit besuchen:
- weiterführende allgemeinbildende Schule ab Klasse 10, wenn Sie notwendigerweise außerhalb des Elternhauses wohnen
- Berufsfachschulen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen
- zweijährige Fachoberschule, wenn Sie notwendigerweise nicht mehr bei den Eltern wohnen
- Fachoberschule und Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen
- Abendrealschule
- Abendgymnasium, Kolleg
Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden außerdem persönliche Voraussetzungen geprüft (z. B. Alter, Staatsangehörigkeit, Vorausbildungen).
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.
Formulare
Die Antragsformulare (Formblätter) erhalten Sie online unter www.bafög.de
Die Formulare können Sie sich auch persönlich im Amt für Ausbildungsförderung abholen.
Zuständige Stelle
Für Schülerinnen und Schüler: Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern
Für Schüler von Fachschulen mit vorheriger abgeschlossener Berufsausbildung: Amt für Ausbildungsförderung am eigenen Wohnort
Für Schüler am Abendgymnasium oder Kolleg: Amt für Ausbildungsförderung am Ort der Ausbildungsstätte
Öffnungszeiten
Montag | geschlossen |
Dienstag | 09.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 13.30 - 16.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Ansprechperson vor Ort
Telefonnummern der zuständigen Sachbearbeiter:
für Nachname A – F +49 391 540-3061 Frau Stadtler
für Nachname G – J +49 391 540-3063 Frau Soika
für Nachname K – R +49 391 540-3064 Frau Hesse
für Nachname S – Z +49 391 540-3062 Frau Nitschke
E-Mail: bafoeg@sva.magdeburg.de